Man spricht von einem Wahlarzt, wenn
ein niedergelassener Arzt keinen Vertrag
mit den Krankenkassen abgeschlossen
hat.
Das bedeutet:
- Der Patient bezahlt den Arzt.
- Der Patient kann die Rechnung bei der entsprechenden
Krankenkassa einreichen. Gerne unterstütze ich Sie bei der
Einreichung und übernehme den Postweg für Sie.
- Die Krankenkassa refundiert bis zu
80% des Krankenkassentarifs.
- Gesundenuntersuchungen können
vom Wahlarzt direkt mit den Kassen
verrechnet werden.
- Mutter- Kindpassuntersuchungen
werden bis zu 100% refundiert.
Der Vorteil für den Patienten ist meist
eine intensivere und flexiblere
Betreuung, da der Wahlarzt nicht an
die Tarife der Krankenkassen gebunden
ist -eine fünf Minuten pro Patient
Medizin soll damit verhindert sein. |